Wir vereinbaren uns ein Erstgespräch, bei dem wir uns gegenseitig und unverbindlich kennenlernen können. Gemeinsam können wir hierbei die Rahmenbedingungen und mögliche Ziele unserer Zusammenarbeit besprechen.
Sollten Sie sich für eine musiktherapeutische Behandlung entscheiden, unterzeichnen wir den Behandlungsvertrag und vereinbaren uns die ersten Therapietermine. Derzeit können die Kosten der Musiktherapie leider nicht über die Krankenkassa abgerechnet werden. Sollten Sie eine private Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eine (Teil-)Kostenübernahme erkundigen.